Gesetze / Vierter Erlaß über die Genehmigung der Stiftung und Verleihung von Orden und Ehrenzeichen

OrdenErl 4

Art 3

Das Statut und die Ausführungsbestimmungen zum Statut sowie die Abbildung der Goethe-Medaille werden vom Bundesminister des Innern im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Art 2 Art 4