Gesetze / Vierter Erlaß über die Genehmigung der Stiftung und Verleihung von Orden und Ehrenzeichen
OrdenErl 4Art 3
Das Statut und die Ausführungsbestimmungen zum Statut sowie die Abbildung der Goethe-Medaille werden vom Bundesminister des Innern im Bundesanzeiger veröffentlicht.